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Nationale Projekte des Städtebaus - Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: September 2026 · Geprüft vor 62 Tagen

Das Projekt umfasst die Realisierung einer Freitreppe am Spreekanal zur Aufwertung des öffentlichen Raums.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentlichkeit.

Was wird gefördert?

Die Freitreppe aus Granit und Sandstein wird mit einer einladenden Geste zum Stadtraum in Richtung Schlossbrücke gestaltet. Sie umfasst eine Treppenanlage mit zwei Zwischenpodesten und einem großzügigen Balkon auf Höhe des Spreekanals. Eingefügte Sitzstufen und schattenspendende Bäume schaffen öffentlich nutzbare Aufenthaltsflächen am Wasser. Ein Aufzug wird für die barrierefreie Erschließung geschaffen. Der Bau soll bis zum Sommer 2027 abgeschlossen sein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 3.780.000 € – 8.390.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

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Häufige Fragen zu Nationale Projekte des Städtebaus - Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree

Wer kann Nationale Projekte des Städtebaus - Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree beantragen?

Öffentlichkeit

Wie hoch ist die Förderung bei Nationale Projekte des Städtebaus - Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree?

Förderbetrag: 3.780.000 € – 8.390.000 €.

Bis wann kann man Nationale Projekte des Städtebaus - Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von Nationale Projekte des Städtebaus - Schlossfreiheit – Freitreppe zur Spree?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: senstadt_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.780.000 € – 8.390.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Berlin