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Antrag möglichZuschuss

Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen zur ökologischen, klimagerechten, ressourcen- und flächeneffizienten Revitalisierung und Entwicklung von ehemaligen Brachflächen und mindergenutzten Betriebsflächen im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl). Vor allem Vorhaben auf Brachflächen des Bergbaus und der Montanindustrie werden unterstützt. Sie erhalten die Förderung vor allem für Ausgaben für Baureifmachung,Baukosten,Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Umweltschutzmaßnahmen,Errichtung oder Ausbau von Lärmschutzwällen oder Begrünung, zusätzliche Ausgaben zur Begrenzung des Flächenverbrauchs beziehungsweise zur Vermeidung von Versiegelung,projektvorbereitende und projektbegleitende Baunebenkosten, insbesondere Honorare für Architektinnen und Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Ingenieurleistungen,im Zusammenhang mit der Hauptmaßnahme anfallende Beratung einschließlich vorbereitender Machbarkeitsstudien, Vermarktung sowie das dem Fördervorhaben direkt zurechenbare Projektmanagement,Grunderwerb,sonstige Projektnebenkosten,Beseitigung von auf den brachliegenden Altstandorten befindlichen Altanlagen undBeseitigung von Altlasten, soweit sie in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahme stehen und sofern die Beseitigung für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist. Außerdem können Sie eine Förderung für Grunderwerb sowie die Errichtung und den Ausbau von Abwasseranlagen erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich an die Bezirksregierung Münster. Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Vorhaben müssen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen undkommunale Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Entwicklungsgesellschaften, auf die die Kommunen beherrschenden Einfluss haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Im Fall der Flächenentwicklung von Brachflächen der Montanindustrie muss das Verursacherprinzip beachtet werden, das heißt, es muss vollumfänglich gewährleistet werden, dass vom Verursacher oder seinen Rechtsnachfolgern zu tragende Ausgaben bei der Wiederherstellung von Industriebrachen nicht mit JTF-Mitteln finanziert werden.Ihr Vorhaben muss die im Programm EFRE/JTF NRW vorgesehenen Auswahlkriterien erfüllen.Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen spätestens bis zum 31.12.2029 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.Bitte beachten Sie bei investiven Vorhaben die Zweckbindungsdauer von 15 Jahren nach dem physischen Abschluss des geförderten Vorhabens.Vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides dürden Sie mit Ihrem Vorhaben nicht beginnen.

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Häufige Fragen zu Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte

Wer kann Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Vorhaben müssen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein.

Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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