Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Vorhaben müssen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen undkommunale Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Entwicklungsgesellschaften, auf die die Kommunen beherrschenden Einfluss haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Im Fall der Flächenentwicklung von Brachflächen der Montanindustrie muss das Verursacherprinzip beachtet werden, das heißt, es muss vollumfänglich gewährleistet werden, dass vom Verursacher oder seinen Rechtsnachfolgern zu tragende Ausgaben bei der Wiederherstellung von Industriebrachen nicht mit JTF-Mitteln finanziert werden.Ihr Vorhaben muss die im Programm EFRE/JTF NRW vorgesehenen Auswahlkriterien erfüllen.Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen spätestens bis zum 31.12.2029 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.Bitte beachten Sie bei investiven Vorhaben die Zweckbindungsdauer von 15 Jahren nach dem physischen Abschluss des geförderten Vorhabens.Vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides dürden Sie mit Ihrem Vorhaben nicht beginnen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung
Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Vorhaben müssen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →