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Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung regionaler Transformationsnetzwerke in der Automobil- und Zulieferindustrie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche oder nicht gewinnorientierte Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kommunen.

Was wird gefördert?

In fahrzeugindustriegeprägten Regionen sollen breit angelegte Transformationsnetzwerke neue Impulse setzen, die den regionalen Transformationsprozess unterstützen. Basierend auf einer zu entwickelnden Transformationsstrategie soll ein zukunftsorientiertes wirtschaftspolitisches Profil für die betreffende Region erarbeitet und umgesetzt werden, um deren Innovationsfähigkeit zu stärken und langfristige Perspektiven für Wertschöpfung und Beschäftigung zu schaffen. Dazu sind Unternehmen, insbesondere KMU und deren Beschäftigte, Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderer und Kammern, öffentliche Verwaltungen, Verbände und Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, gestaltend in den regionalen Entwicklungsprozess einzubeziehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge auf Verlängerung der Förderung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_transformationsstrategien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften.

Erforderliche Unterlagen

  • Informationen zu erforderlichen Unterlagen können der Aufforderung zur Antragstellung entnommen werden.

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Häufige Fragen zu Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie

Wer kann Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie beantragen?

Öffentliche oder nicht gewinnorientierte Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kommunen

Bis wann kann man Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge auf Verlängerung der Förderung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie zur Gruppe „bmwe_transformationsstrategien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
bundesweit