Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Musikalische Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt fördert Projekte von in Sachsen-Anhalt ansässigen freien Trägern, Institutionen, Vereinen und Akteur:innen im Bereich musikkulturelle Bildung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, freie Träger, Institutionen, Akteur:innen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „musikalisches_kompetenzzentrum“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Projekte von in Sachsen-Anhalt ansässigen, freien Trägern, Institutionen, Vereinen und Akteur:innen im Bereich musikkulturelle Bildung.
Nicht förderfähig
- •Verpflegung
- •reine „Spaß-Veranstaltungen“ wie Feste oder Partys
- •Gegenstände
- •Personalkosten
- •„reine“ Konzertveranstaltungen ohne partizipativen Ansatz.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt
Wer kann Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt beantragen?
Vereine, freie Träger, Institutionen, Akteur:innen
Wie hoch ist die Förderung bei Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: bis 1.000 €.
Bis wann kann man Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt zur Gruppe „musikalisches_kompetenzzentrum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt