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Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Musikalische Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt fördert Projekte von in Sachsen-Anhalt ansässigen freien Trägern, Institutionen, Vereinen und Akteur:innen im Bereich musikkulturelle Bildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, freie Träger, Institutionen, Akteur:innen.

Was wird gefördert?

Das Musikalische Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt fördert ausschließlich Projekte von in Sachsen-Anhalt ansässigen, freien Trägern, Institutionen, Vereinen und Akteur:innen, die als primären Ansatz die musikkulturelle Bildung zum Inhalt haben. Gefördert werden kulturelle Bildungsprojekte im Bereich Musik und Musikpädagogik sowie musikalische Cross-Overprojekte, die in Form von Workshops, Seminaren, Mitmach- und Vermittlungskonzerten umgesetzt werden. Nicht gefördert werden Verpflegung, reine „Spaß-Veranstaltungen“ wie Feste oder Partys, Gegenstände, Personalkosten und „reine“ Konzertveranstaltungen ohne partizipativen Ansatz. Die Fördersumme beträgt maximal 1.000 € pro Projekt. Die Antragstellung ist laufend im Jahr möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „musikalisches_kompetenzzentrum“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Projekte von in Sachsen-Anhalt ansässigen, freien Trägern, Institutionen, Vereinen und Akteur:innen im Bereich musikkulturelle Bildung.

Nicht förderfähig

  • Verpflegung
  • reine „Spaß-Veranstaltungen“ wie Feste oder Partys
  • Gegenstände
  • Personalkosten
  • „reine“ Konzertveranstaltungen ohne partizipativen Ansatz.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt

Wer kann Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt beantragen?

Vereine, freie Träger, Institutionen, Akteur:innen

Wie hoch ist die Förderung bei Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: bis 1.000 €.

Bis wann kann man Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt zur Gruppe „musikalisches_kompetenzzentrum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt