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Antrag möglichZuschuss

Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Musikalische Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt fördert Projekte von in Sachsen-Anhalt ansässigen freien Trägern, Institutionen und Vereinen im Bereich musikkulturelle Bildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Das Musikalische Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt fördert ausschließlich Projekte von in Sachsen-Anhalt ansässigen, freien Trägern, Institutionen, Vereinen und Akteur:innen, die als primären Ansatz die musikkulturelle Bildung zum Inhalt haben. Gefördert werden kulturelle Bildungsprojekte im Bereich Musik und Musikpädagogik sowie musikalische Cross-Overprojekte, die in Form von Workshops, Seminaren, Mitmach- und Vermittlungskonzerten umgesetzt werden. Nicht gefördert werden Verpflegung, reine Spaß-Veranstaltungen, Gegenstände, Personalkosten und reine Konzertveranstaltungen ohne partizipativen Ansatz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, Antrag sollte 4 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „musikalisches_kompetenzzentrum“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt

Wer kann Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: bis 1.000 €.

Bis wann kann man Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt zur Gruppe „musikalisches_kompetenzzentrum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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