Modernisierung zum Passivhaus im Bestand – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung der Modernisierung zum Passivhaus im Bestand nach Teil II Nr. 5 der Richtlinie des Landes Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Institutionen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %.
Frist und Status
Die Gewährung einer Förderung hängt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ab.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Einhaltung der geltenden Vergabebestimmungen.
Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Zustimmung des Gebäudeeigentümers (falls erforderlich),Projektskizze (bei erstmaliger Antragstellung),Antragsformular
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
Wer kann Modernisierung zum Passivhaus im Bestand beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Institutionen
Wie hoch ist die Förderung bei Modernisierung zum Passivhaus im Bestand?
Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Modernisierung zum Passivhaus im Bestand beantragen?
Die Gewährung einer Förderung hängt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ab.
Wer ist Fördergeber von Modernisierung zum Passivhaus im Bestand?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit