Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung der Modernisierung zum Passivhaus im Bestand nach Teil II Nr. 5 der Richtlinie des Landes Hessen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Institutionen.
Die Förderquote beträgt 30 %.
Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Einhaltung der geltenden Vergabebestimmungen.
Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Institutionen
Förderquote: 30 %.
Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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