Mobilitätszentralen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NBank
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Ziel der Förderung ist, emissionsarme Mobilität innerhalb der Städte und im Stadt-Umland Bereich zu fördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über eingesparte CO2-Emissionen,Gesamtfinanzierungsnachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mobilitätszentralen
Wer kann Mobilitätszentralen beantragen?
Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden
Wie hoch ist die Förderung bei Mobilitätszentralen?
Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Mobilitätszentralen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Wer ist Fördergeber von Mobilitätszentralen?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Kommunen
- → BNP Paribas Stiftung
- → Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)
- → Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 600.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2029
- Förderregion
- Bundesweit