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Mobilitätszentralen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Ziel der Förderung ist, emissionsarme Mobilität innerhalb der Städte und im Stadt-Umland Bereich zu fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt die Schaffung und den Betrieb von Mobilitätszentralen, die als Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Mobilität dienen. Die Förderung umfasst Zuschüsse von 40 % bis 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einem maximalen Zuschuss von 600.000 Euro. Die Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eingesparte CO2-Emissionen,Gesamtfinanzierungsnachweis

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Häufige Fragen zu Mobilitätszentralen

Wer kann Mobilitätszentralen beantragen?

Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden

Wie hoch ist die Förderung bei Mobilitätszentralen?

Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Mobilitätszentralen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.

Wer ist Fördergeber von Mobilitätszentralen?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 600.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2029
Förderregion
Bundesweit