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Mobilitätsberatungsstellen – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Hier fördert Hessen berufliche Auslandserfahrungen und interkulturelle Kompetenzen der Belegschaften kleiner und mittlerer Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende, Ausbildungsleitungen, Personalverantwortliche.

Was wird gefördert?

Das Angebot der Mobilitätsberatung richtet sich an Auszubildende, Ausbildungsleitungen und Personalverantwortliche. Ziel ist die Förderung grenzüberschreitender Mobilität während oder nach der Ausbildung, um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit von KMUs zu erhöhen. Mobilitätsberatungsstellen werden gefördert, die über Auslandsaufenthalte informieren und diese unterstützen.

Frist und Status

Voraussichtlicher nächster Förderaufruf letztes Quartal 2024

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Mobilitätsberatungsstellen

Wer kann Mobilitätsberatungsstellen beantragen?

Auszubildende, Ausbildungsleitungen, Personalverantwortliche

Bis wann kann man Mobilitätsberatungsstellen beantragen?

Voraussichtlicher nächster Förderaufruf letztes Quartal 2024

Wer ist Fördergeber von Mobilitätsberatungsstellen?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen