Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Kommune, Verband/Vereinigung.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kammern,Verbände,sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter,Hochschulen,Standortgemeinschaften nach dem sächsischen BID-Gesetz (Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels - und Dienstleistungszentren)sowie Kommunen und Landkreise.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen sich selbst angemessen an den Projektausgaben beteiligen, normalerweise beträgt die Eigenbeteiligung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenHochschule, Kommune, Verband/Vereinigung
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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