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Antrag möglichZuschuss

Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie betriebliche Maßnahmen planen, die zu einem schonenderen und effektiveren Umgang mit Ressourcen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert ergänzend zu den Umweltberatungen gemäß „Betriebsberatung/Coaching“ die Einführung von Umweltmanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die schonende und effektive Nutzung natürlicher Ressourcen soll Kosten senken, der Risikovorsorge dienen und insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der KMU erhöhen. Sie erhalten die Förderung für Beratungen, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit den folgenden Maßnahmen: Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung (EG),Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) und Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC),Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1,Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes wie zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB) oder DLG-Nachhaltigkeitsstandard) sowieGruppenprojekte unter Beteiligung mehrerer KMU, mit denen Umweltmanagementsysteme eingeführt und weiterentwickelt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Direktverfahren erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 40 Prozent. Stellen Sie Ihren Antrag über einen Qualitätssicherer, erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 350,00 pro Tag. Die Förderung beträgt pro Kalenderjahr für Validierung und Zertifizierung maximal EUR 8.000,für Gruppenprojekte maximal EUR 30.000 undfür Beratungsleistungen maximal EUR 12.000 innerhalb von 3 Jahren. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens eigenständig oder über einen anerkannten Qualitätssicherer wie Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oder RKW Sachsen GmbH bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der Land- und Forstwirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Gruppenprojekten sind auch Kammern, Kommunen und Landkreise sowie Verbände und sonstige Organisationen ohne Erwerbscharakter antragsberechtigt.Ihr Beratungsbedarf muss mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen.Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das gleiche Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis über Beratungsbedarf

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Häufige Fragen zu Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement

Wer kann Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement beantragen?

Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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