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Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 95 Tagen

Die MBG bietet stille Beteiligungen zur Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz von Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrsgewerbe, sonstigem Gewerbe und des Gartenbaus sowie Freiberufler und Existenzgründer..

Was wird gefördert?

Die stillen Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (MBG) dienen der Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz von Unternehmen. Sie sind eine Alternative zum klassischen Bankkredit oder ergänzen ihn. So können durch Beteiligungen unterschiedlichste Vorhaben finanziert werden, wie beispielsweise bauliche und maschinelle Investitionen. Darüber hinaus kann Beteiligungskapital Existenzgründern beim Start helfen und die finanzielle Regelung von Unternehmensnachfolgen unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.

Voraussetzungen

Mittelständische Unternehmen und Existenzgründer.

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Häufige Fragen zu Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG)

Wer kann Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) beantragen?

Mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrsgewerbe, sonstigem Gewerbe und des Gartenbaus sowie Freiberufler und Existenzgründer.

Wer ist Fördergeber von Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG)?

Fördergeber ist Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Sachsen-Anhalt