Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sich in der Gründungsphase befinden oder vor nicht mehr als 5 Jahren Ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU einschließlich Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in der Gründungsphase oder in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Die Gründung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) erfolgen, für das Sie die Förderung beantragen.
Sie müssen ein Unternehmenskonzept und einen Finanzierungsplan vorlegen.
Bevor Sie den Antrag stellen, muss eine Erstberatung stattgefunden haben und es muss eine befürwortende fachkundige Stellungnahme vorliegen.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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