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MikroSTARTer Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sich in der Gründungsphase befinden oder vor nicht mehr als 5 Jahren Ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in der Gründungs-, Wachstums- oder Übergabephase. Sie können eine Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung oder der Erweiterung und dem Wachstum Ihres Unternehmens erhalten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Der Umfang des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, die Darlehenssumme beträgt zwischen EUR 5.000 und 40.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von 7 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU einschließlich Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in der Gründungsphase oder in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Die Gründung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) erfolgen, für das Sie die Förderung beantragen.

Sie müssen ein Unternehmenskonzept und einen Finanzierungsplan vorlegen.

Bevor Sie den Antrag stellen, muss eine Erstberatung stattgefunden haben und es muss eine befürwortende fachkundige Stellungnahme vorliegen.

Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unternehmenskonzept,Finanzierungsplan,fachkundige Stellungnahme

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu MikroSTARTer Niedersachsen

Wer kann MikroSTARTer Niedersachsen beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei MikroSTARTer Niedersachsen?

Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man MikroSTARTer Niedersachsen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von MikroSTARTer Niedersachsen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 40.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Niedersachsen