MikroSTARTer Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sich in der Gründungsphase befinden oder vor nicht mehr als 5 Jahren Ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU einschließlich Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in der Gründungsphase oder in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Die Gründung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) erfolgen, für das Sie die Förderung beantragen.
Sie müssen ein Unternehmenskonzept und einen Finanzierungsplan vorlegen.
Bevor Sie den Antrag stellen, muss eine Erstberatung stattgefunden haben und es muss eine befürwortende fachkundige Stellungnahme vorliegen.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Unternehmenskonzept,Finanzierungsplan,fachkundige Stellungnahme
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu MikroSTARTer Niedersachsen
Wer kann MikroSTARTer Niedersachsen beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei MikroSTARTer Niedersachsen?
Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man MikroSTARTer Niedersachsen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von MikroSTARTer Niedersachsen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 40.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Niedersachsen