Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt (KJB)
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 149 Tagen
In Sachsen-Anhalt können Klein- und Kleinstprojekte gefördert werden, die sich mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der Stärkung ihrer Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention befassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gemeinnützige Genossenschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt (KJB).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kjb_mikrofoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützig tätige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Antragstellende ohne Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII müssen ein Schutzkonzept oder einen Ehrenkodex zum Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt vorlegen.
Nicht förderfähig
- •Nicht förderfähig sind Projekte
- •die im Rahmen schulischer Lehrpläne stattfinden oder bereits anderweitig mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten
Wer kann Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten beantragen?
gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gemeinnützige Genossenschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten?
Förderbetrag: 500 € – 1.000 €.
Bis wann kann man Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten?
Fördergeber ist Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt (KJB). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten zur Gruppe „kjb_mikrofoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 1.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt