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Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Langfristige Darlehen zur Finanzierung des Neubaus von klimafreundlichen Mietwohnungen in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bauherren von Mietwohnungen, z. B. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden..

Was wird gefördert?

Die Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau dient der langfristigen Finanzierung des Neubaus von klimafreundlichen Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Hierfür stellt die KfW der L-Bank Mittel aus ihren Programmen Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (298) sowie Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (296) zur Verfügung. Die Finanzierung beträgt bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, abhängig von den spezifischen Anforderungen und Standards.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Bauherr oder Bauherrin von Mietwohnungen, Einhaltung der umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen

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Häufige Fragen zu Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Wer kann Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau beantragen?

Bauherren von Mietwohnungen, z. B. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden.

Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Wer ist Fördergeber von Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg