Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau dient der langfristigen Finanzierung des Neubaus von klimafreundlichen Mietwohnungen in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bauherrn von Mietwohnungen, z.B. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Bauherr oder Bauherrin von Mietwohnungen, Einhaltung der umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau
Wer kann Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau beantragen?
Bauherrn von Mietwohnungen, z.B. Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden
Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau?
Förderbetrag: 100.000 € – 150.000 €.
Wer ist Fördergeber von Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 150.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg