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Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die L-Bank bietet ein Förderprogramm zur Finanzierung von Neubauten von Mietwohnungen an.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Das Programm richtet sich an Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen und Vereine in den Rechtsformen GmbH, Genossenschaft und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen und umfasst Themen wie Wirtschaft & Innovation, Energie & Klimaschutz sowie Stadtentwicklung & Wohnen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 700.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Baubeginn zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Wer kann Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau beantragen?

Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau?

Förderbetrag: 700.000 € – 150.000 €.

Bis wann kann man Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau beantragen?

Anträge sind vor Baubeginn zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau?

Fördergeber ist L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
700.000 € – 150.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg