Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Die L-Bank bietet zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von klimafreundlichem Mietwohnraum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 700.000 € – 150.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Baubeginn zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Das Bauvorhaben muss die Anforderungen an ein klimafreundliches Wohngebäude gemäß dem aktuellen KfW-Programm erfüllen.
Der Antragsteller muss einen Eigenkapitaleinsatz von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau
Wer kann Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau beantragen?
Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau?
Förderbetrag: 700.000 € – 150.000 €.
Bis wann kann man Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau beantragen?
Anträge sind vor Baubeginn zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau?
Fördergeber ist L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 700.000 € – 150.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg