Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die L-Bank finanziert die Modernisierung von Mietwohnungen mit langfristigen Darlehen zu attraktiven Konditionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise oder Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Sie sind als Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft, Gemeinde, Kreis oder Gemeindeverband oder sonstige Körperschaft bzw.
Anstalt des öffentlichen Rechts tätig und sanieren Ihren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch oder gestalten diesen barrierearm.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Mietwohnraumförderungsprogramm (Modernisierung)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung
Wer kann Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung beantragen?
Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise oder Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung?
Förderbetrag: ab 200.000 €.
Wer ist Fördergeber von Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg