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Antrag möglichDarlehen

Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die L-Bank unterstützt Sie als Wohnungsunternehmen oder Kommune beim Bau von Kindertagesstätten oder von Mietwohnungen für junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten: Neubau von energieeffizientem Mietwohnraum,Neubau von barrierearmen Mietwohnraum,Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen sowieNeubau von Kindertagesstätten. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit beziehungsweisebis zu EUR 25.000 je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die L-Bank.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen,Wohnungsgenossenschaften,Gemeinden,Kreise,Gemeindeverbände,sonstige Körperschaften undAnstalten des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinen und Senioren vermieten.Im Förderschwerpunkt „energieeffizienter Wohnraum“ muss Ihr Neubau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten oder einen besseren Energiestandard erreichen.

Den erforderlichen energetischen Standard lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten bestätigen.Alle anderen Vorhaben müssen mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen.Im Förderschwerpunkt „barrierearmer Wohnraum“ müssen die Mietwohnungen mindestens in 2 der folgenden Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet sein: Zugang zum Gebäude,Aufzug,Zugang zu den Wohnungen,Raumgeometrie der Wohnungen,Sanitärräume,Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation.

Sie können die einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben nicht parallel in Anspruch nehmen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften und Einliegerwohnungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck 9031,Nachweis über energetischen Standard,Bestätigung des bauleitenden Architekten

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Häufige Fragen zu Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen

Wer kann Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen?

Förderbetrag: 25.000 € – 150.000 €.

Bis wann kann man Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen beantragen?

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 150.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg

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