Fördergeber: L-Bank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 150.000 €.
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen,Wohnungsgenossenschaften,Gemeinden,Kreise,Gemeindeverbände,sonstige Körperschaften undAnstalten des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinen und Senioren vermieten.Im Förderschwerpunkt „energieeffizienter Wohnraum“ muss Ihr Neubau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten oder einen besseren Energiestandard erreichen.
Den erforderlichen energetischen Standard lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten bestätigen.Alle anderen Vorhaben müssen mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen.Im Förderschwerpunkt „barrierearmer Wohnraum“ müssen die Mietwohnungen mindestens in 2 der folgenden Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet sein: Zugang zum Gebäude,Aufzug,Zugang zu den Wohnungen,Raumgeometrie der Wohnungen,Sanitärräume,Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation.
Sie können die einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben nicht parallel in Anspruch nehmen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften und Einliegerwohnungen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 25.000 € – 150.000 €.
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: foerderdatenbank.de.
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