Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand unter gleichzeitiger Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen in Form eines Zuschusses.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen in Baden-Württemberg.
Der Förderbetrag liegt bei ab 410 €.
Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Die Sanierungsmaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
Die Wohnungsgröße muss im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen sein.
Miet- und Belegungsbindung muss für die gewählte Bindungsdauer eingehalten werden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEigentümer von Mietwohnungen in Baden-Württemberg
Förderbetrag: ab 410 €.
Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →