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Antrag möglichZuschuss

Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand unter gleichzeitiger Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen in Form eines Zuschusses.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Mit der Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW sowohl die energetische Sanierung als auch den barrierereduzierenden Umbau von Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudebestands sowie den Abbau von Barrieren. Die geförderten Mietwohnungen müssen an wohnberechtigte Haushalte überlassen werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 410 €.

Frist und Status

Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Sanierungsmaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.

Die Wohnungsgröße muss im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen sein.

Miet- und Belegungsbindung muss für die gewählte Bindungsdauer eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Modernisierungsförderung,Nachweise zur Miet- und Belegungsbindung

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Häufige Fragen zu Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen

Wer kann Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen beantragen?

Eigentümer von Mietwohnungen in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen?

Förderbetrag: ab 410 €.

Bis wann kann man Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen beantragen?

Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Alle Fördermittel im Überblick
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  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 410 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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