Fördergeber: EFRE
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Programm fördert die nachhaltige Stabilisierung von sozial benachteiligten Stadtteilen durch sozio-integrative und baulich-investive Projekte.
Antragsberechtigt sind: Sozial benachteiligte Stadtteile.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Bis Ende 2029
Fördergeber und Antragstelle: EFRE.
Projekte müssen zur Stabilisierung sozial benachteiligter Stadtteile beitragen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenSozial benachteiligte Stadtteile
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Bis Ende 2029
Fördergeber ist EFRE. Quelle: eu_berlin.
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