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Europa im Quartier – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert die nachhaltige Stabilisierung von sozial benachteiligten Stadtteilen durch sozio-integrative und baulich-investive Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sozial benachteiligte Stadtteile in Berlin.

Was wird gefördert?

Europa im Quartier trägt in besonderer Weise zum Erreichen der strategischen Ziele des EFRE-Programms in Berlin bei und gehört zu den Berliner BIG POINT PROJECTS. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative und dient der nachhaltigen Stabilisierung von sozial benachteiligten Stadtteilen durch sozio-integrative und baulich-investive Projekte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ergänzende Bildungsangebote schaffen oder diese erweitern, die soziale Infrastruktur verbessern, Freiflächen aufwerten und den sozialen Zusammenhalt stärken.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 254.300.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Die Förderung ist bis Ende 2029 verfügbar.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Voraussetzungen

Projekte müssen zur Stabilisierung sozial benachteiligter Stadtteile beitragen.

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Häufige Fragen zu Europa im Quartier

Wer kann Europa im Quartier beantragen?

Sozial benachteiligte Stadtteile in Berlin

Wie hoch ist die Förderung bei Europa im Quartier?

Förderbetrag: bis 254.300.000 €.

Bis wann kann man Europa im Quartier beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Die Förderung ist bis Ende 2029 verfügbar.

Wer ist Fördergeber von Europa im Quartier?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: eu_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 254.300.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
Berlin