Fördergeber: Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt gemeinnützige Initiativen bei der Entwicklung von Wohnprojekten für Alleinerziehende.
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Initiativen für Alleinerziehende.
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Fristen sind jeweils der 31. März sowie der 30. September eines Jahres.
Fördergeber und Antragstelle: Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden.
Innovative Konzepte für Wohnprojekte für Alleinerziehende.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinnützige Initiativen für Alleinerziehende
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Fristen sind jeweils der 31. März sowie der 30. September eines Jahres.
Fördergeber ist Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden. Quelle: dsee.
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