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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm für gemeinschaftliches Wohnen von Alleinerziehenden

Fördergeber: Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm unterstützt gemeinnützige Initiativen bei der Entwicklung von Wohnprojekten für Alleinerziehende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Initiativen für Alleinerziehende.

Was wird gefördert?

Wir finden, gemeinschaftliches Wohnen kann viele Vorteile für Alleinerziehende und ihre Kinder bringen: Gegenseitige Hilfen im Alltag und Unterstützung bei der Carearbeit, eingebunden sein in eine Gemeinschaft anstelle von Isolation, bezahlbarer Wohnraum anstelle profitgetriebener, stetig steigender Mietkosten, Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Wohnsituation und der Wohnungszuschnitte, gemeinschaftlich genutzte Flächen, wie z.B. einem Gästezimmer zur Übernachtung eines Besuchers oder einen Gruppenraum, der auch für Kindergeburtstage und andere Feste genutzt werden kann. Zielgruppen/Bedingungen Ihre Projektideen zu gemeinschaftlichem Wohnen sind gefragt, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation Alleinerziehender und deren Kinder beitragen. Sie haben ein innovatives Konzept und planen ein Wohnprojekt, dass Sie gemeinsam mit bzw. für Alleinerziehende umsetzen wollen? Mit unseren Fördergeldern unterstützen wir gemeinnützige Initiativen und Organisationen bei der Projektentwicklung und den finanziellen Mehraufwendungen, die in Projekten zur Beteiligung von Alleinerziehenden entstehen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Fristen sind jeweils der 31. März sowie der 30. September eines Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Innovative Konzepte für Wohnprojekte für Alleinerziehende.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm für gemeinschaftliches Wohnen von Alleinerziehenden"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm für gemeinschaftliches Wohnen von Alleinerziehenden zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm für gemeinschaftliches Wohnen von Alleinerziehenden

Wer kann Förderprogramm für gemeinschaftliches Wohnen von Alleinerziehenden beantragen?

Gemeinnützige Initiativen für Alleinerziehende

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm für gemeinschaftliches Wohnen von Alleinerziehenden?

Förderbetrag: bis 10.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm für gemeinschaftliches Wohnen von Alleinerziehenden beantragen?

Fristen sind jeweils der 31. März sowie der 30. September eines Jahres.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm für gemeinschaftliches Wohnen von Alleinerziehenden?

Fördergeber ist Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderart
Zuschuss

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