Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 – Förderung in Thüringen
Fördergeber: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum in Thüringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Antragstellung Vor einer Antragstellung ist zunächst eine Programmanmeldung bei der Thüringer Aufbaubank erforderlich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI).
Voraussetzungen
Erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens sowie ausreichende Bonität.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030
Wer kann Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 beantragen?
natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 beantragen?
Antragstellung Vor einer Antragstellung ist zunächst eine Programmanmeldung bei der Thüringer Aufbaubank erforderlich
Wer ist Fördergeber von Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030?
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Quelle: tab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Thüringen