Fördergeber: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum in Thüringen.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Antragstellung Vor einer Antragstellung ist zunächst eine Programmanmeldung bei der Thüringer Aufbaubank erforderlich
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI).
Erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens sowie ausreichende Bonität.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfennatürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderquote: 80 %.
Antragstellung Vor einer Antragstellung ist zunächst eine Programmanmeldung bei der Thüringer Aufbaubank erforderlich
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Quelle: tab.
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