Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Das Programm fördert kommunale Gebietskörperschaften beim Bau oder Erwerb neuer Mietwohnungen mit zinsverbilligten Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften.
Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Die Antragsteller dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben und müssen die Miet- und Belegungsbindung für eine Bindungsdauer von 30 oder 40 Jahren einhalten.
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Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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