Mietwohnungsfinanzierung – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank – Modernisierung
Stand: August 2026 · Geprüft vor 87 Tagen
Die L-Bank bietet zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaßnahmen zur energetischen Sanierung und Barrierearmut von Mietwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank – Modernisierung.
Voraussetzungen
Es muss sich um Modernisierungsmaßnahmen handeln, insbesondere energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 oder besser, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mietwohnungsfinanzierung
Wer kann Mietwohnungsfinanzierung beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnungsfinanzierung?
Förderbetrag: ab 200.000 €.
Bis wann kann man Mietwohnungsfinanzierung beantragen?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Mietwohnungsfinanzierung?
Fördergeber ist L-Bank – Modernisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg