Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 97 Tagen
Die Förderung unterstützt die Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an Mietwohnraum in Niedersachsen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohnraum mit auslaufenden Belegungs- und Mietbindungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Antragstellung vor Erhalt des Prolongationsangebots ist nicht möglich.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer eines geeigneten Wohnraumbestandes sind.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Mietwohnraumförderung – Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEigentümer von Wohnraum mit auslaufenden Belegungs- und Mietbindungen
Förderquote: 100 %.
Antragstellung vor Erhalt des Prolongationsangebots ist nicht möglich.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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