Mietwohnraumförderung – Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die Förderung unterstützt die Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an Mietwohnraum in Niedersachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohnraum mit auslaufenden Belegungs- und Mietbindungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Antragstellung vor Erhalt des Prolongationsangebots ist nicht möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer eines geeigneten Wohnraumbestandes sind.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mietwohnraumförderung – Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen
Wer kann Mietwohnraumförderung – Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen beantragen?
Eigentümer von Wohnraum mit auslaufenden Belegungs- und Mietbindungen
Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnraumförderung – Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Mietwohnraumförderung – Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen beantragen?
Antragstellung vor Erhalt des Prolongationsangebots ist nicht möglich.
Wer ist Fördergeber von Mietwohnraumförderung – Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen