Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die Messeförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Messen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 4.000 €.
Frist und Status
Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen kleine und mittlere Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen sein.
Erforderliche Unterlagen
- De-Minimis-Erklärung,KMU-Definition,HRA-Auszug oder Gewerbeanmeldung,Steuernummer durch Nachweis des Finanzamtes,Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland
Wer kann Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Wie hoch ist die Förderung bei Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland?
Förderbetrag: 2.000 € – 4.000 €.
Bis wann kann man Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland beantragen?
Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 4.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen