Meisterprämie im Handwerk – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Wenn Sie vor Kurzem erfolgreich Ihre Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Meisterprämie in Höhe von EUR 4.000 erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Meisterinnen und Meister im Handwerk.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 4.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Meisterinnen und Meister im Sinne der Handwerksordnung (HwO), die ihre Meisterprüfung nach dem 1.7.2023 abgelegt haben und deren Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über das Kundenportal der NBank,erweiterte Meldebescheinigung oder Beschäftigungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meisterprämie im Handwerk
Wer kann Meisterprämie im Handwerk beantragen?
Meisterinnen und Meister im Handwerk
Wie hoch ist die Förderung bei Meisterprämie im Handwerk?
Förderbetrag: 4.000 € – 4.000 €.
Wer ist Fördergeber von Meisterprämie im Handwerk?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 4.000 € – 4.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen