Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 97 Tagen
Förderung von bis zu 10.000 Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk.
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Antragsteller müssen Handwerksmeisterinnen oder Handwerksmeister sein, die noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk inne hatten.
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Jetzt Projekt prüfenHandwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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