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Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von bis zu 10.000 Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Was wird gefördert?

Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro und kann nur nach Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. Ein weiterer Zuschuss von 2.500 Euro kann drei Jahre nach Gründung beantragt werden, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen wurde.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Handwerksmeisterinnen oder Handwerksmeister sein, die noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk inne hatten.

Erforderliche Unterlagen

  • Beratung bei der Handwerkskammer,Antragsunterlagen

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Häufige Fragen zu Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Wer kann Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein beantragen?

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister

Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein?

Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €.

Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
7.500 € – 10.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein