Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Förderung von bis zu 10.000 Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Handwerksmeisterinnen oder Handwerksmeister sein, die noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk inne hatten.
Erforderliche Unterlagen
- Beratung bei der Handwerkskammer,Antragsunterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Wer kann Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein beantragen?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein?
Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €.
Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 7.500 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein