Meistergründungsprämie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 12.000 € – 10.500 €.
Frist und Status
Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für insgesamt mindestens 12 Monate beschäftigen.
Teilzeitarbeitsplätze werden anteilig berücksichtigt.
Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn eine Auszubildende oder ein Auszubildender beschäftigt wird.
Bei einer Betriebsübernahme müssen Sie die vorhandenen Arbeitsplätze normalerweise für mindestens 12 Monate erhalten.
Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 12.000 betragen.
Ausgenommen davon sind Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben und der Unternehmerlohn.
Sie müssen eine Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer besuchen, ein positives Votum der zuständigen Handwerkskammer nachweisen, ein Gründungskonzept vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Durchführung einer Beratung zur geplanten Existenzgründung,positives Votum der zuständigen Handwerkskammer,Gründungskonzept
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meistergründungsprämie NRW
Wer kann Meistergründungsprämie NRW beantragen?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie NRW?
Förderbetrag: 12.000 € – 10.500 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Meistergründungsprämie NRW beantragen?
Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen.
Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie NRW?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 12.000 € – 10.500 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen