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Meistergründungsprämie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Handwerksmeisterin oder -meister bei Ihrer Existenzgründung. Sie erhalten die Meistergründungsprämie NRW für die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes oder wenn Sie sich mehrheitlich an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen beteiligen. Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 10.500. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit über die zuständige Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 12.000 € – 10.500 €.

Frist und Status

Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für insgesamt mindestens 12 Monate beschäftigen.

Teilzeitarbeitsplätze werden anteilig berücksichtigt.

Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn eine Auszubildende oder ein Auszubildender beschäftigt wird.

Bei einer Betriebsübernahme müssen Sie die vorhandenen Arbeitsplätze normalerweise für mindestens 12 Monate erhalten.

Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 12.000 betragen.

Ausgenommen davon sind Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben und der Unternehmerlohn.

Sie müssen eine Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer besuchen, ein positives Votum der zuständigen Handwerkskammer nachweisen, ein Gründungskonzept vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Durchführung einer Beratung zur geplanten Existenzgründung,positives Votum der zuständigen Handwerkskammer,Gründungskonzept

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Meistergründungsprämie NRW

Wer kann Meistergründungsprämie NRW beantragen?

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister

Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie NRW?

Förderbetrag: 12.000 € – 10.500 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Meistergründungsprämie NRW beantragen?

Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen.

Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie NRW?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
12.000 € – 10.500 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen