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Meistergründungsprämie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Meistergründungsprämie NRW unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz mit einem einmaligen Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Handwerksmeisterin oder -meister bei Ihrer Existenzgründung. Sie erhalten die Meistergründungsprämie NRW für die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes oder wenn Sie sich mehrheitlich an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen beteiligen. Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 10.500. Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers für mindestens 12 Monate.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 12.000 € – 10.500 €.

Frist und Status

Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Durchführung einer Beratung zur geplanten Existenzgründung,positives Votum der zuständigen Handwerkskammer,Gründungskonzept

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Häufige Fragen zu Meistergründungsprämie NRW

Wer kann Meistergründungsprämie NRW beantragen?

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister

Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie NRW?

Förderbetrag: 12.000 € – 10.500 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Meistergründungsprämie NRW beantragen?

Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen.

Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie NRW?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
12.000 € – 10.500 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen