Fördergeber: Land Berlin
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung für Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Existenzgründung in Berlin.
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und -meister.
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 15.000 €.
Antragstellung begonnen worden sein
Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich innerhalb von 4 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen, Personen, die sich mit einer Ausnahmebewilligung gemäß Handwerksordnung selbstständig machen und innerhalb der gesetzten Fristen den Nachweis der bestandenen Meisterprüfung erbringen.
Falls Sie eine Beteiligung planen, muss Ihre tätige Beteiligung mindestens 30 Prozent Kapitalanteil umfassen und eine Sperrminorität beinhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erzielen neben der Existenzgründung für einen Zeitraum von 3 Jahren keine erheblichen Einkünfte aus einer anderen selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit.
Sie sind Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz oder besitzen einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
Die Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: Sie schaffen in den ersten 3 Jahren Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (in Vollzeit oder 2 Teilzeitstellen mit je mindestens 50 Prozent der Vollzeit) oder einen Ausbildungsplatz.
Die Arbeits- oder Ausbildungsplätze besetzen Sie für 12 Monate.
Bei einer Betriebsübernahme schaffen Sie einen zusätzlichen Arbeitsplatz.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Förderbetrag: 10.000 € – 15.000 €.
Antragstellung begonnen worden sein
Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: foerderdatenbank.de.
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