VeröffentlichtZuschuss

Meistergründungsprämie – Förderung in Berlin

Fördergeber: Land Berlin

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Förderung für Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Existenzgründung in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und -meister.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der erstmaligen Existenzgründung, der Übernahme eines Betriebes oder der tätigen Beteiligung an einem Handwerksunternehmen in Berlin. Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine Basisförderung bei Existenzgründung, Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung, wenn Sie zusätzliche Arbeits-/Ausbildungsplätze schaffen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung bei Existenzgründung beträgt EUR 10.000. Gründet eine Frau und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 15.000. Die Höhe der Arbeitsplatzförderung beträgt EUR 6.000. Die Höhe der Ausbildungsplatzförderung beträgt EUR 7.500. Wird eine Frau ausgebildet und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 15.000 €.

Frist und Status

Antrag auf Basisförderung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich innerhalb von 4 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen, Personen, die sich mit einer Ausnahmebewilligung gemäß Handwerksordnung selbstständig machen und innerhalb der gesetzten Fristen den Nachweis der bestandenen Meisterprüfung erbringen.

Falls Sie eine Beteiligung planen, muss Ihre tätige Beteiligung mindestens 30 Prozent Kapitalanteil umfassen und eine Sperrminorität beinhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erzielen neben der Existenzgründung für einen Zeitraum von 3 Jahren keine erheblichen Einkünfte aus einer anderen selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit.

Sie sind Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz oder besitzen einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt.

Die Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: Sie schaffen in den ersten 3 Jahren Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (in Vollzeit oder 2 Teilzeitstellen mit je mindestens 50 Prozent der Vollzeit) oder einen Ausbildungsplatz.

Die Arbeits- oder Ausbildungsplätze besetzen Sie für 12 Monate.

Bei einer Betriebsübernahme schaffen Sie einen zusätzlichen Arbeitsplatz.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Meistergründungsprämie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Meistergründungsprämie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Meistergründungsprämie

Wer kann Meistergründungsprämie beantragen?

Handwerksmeisterinnen und -meister

Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie?

Förderbetrag: 10.000 € – 15.000 €.

Bis wann kann man Meistergründungsprämie beantragen?

Antrag auf Basisförderung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einreichen.

Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie?

Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 15.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin