Meistergründungsprämie – Förderung in Berlin
Fördergeber: Land Berlin
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Förderung für Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Existenzgründung in Berlin.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und -meister.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 15.000 €.
Frist und Status
Antrag auf Basisförderung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich innerhalb von 4 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen, Personen, die sich mit einer Ausnahmebewilligung gemäß Handwerksordnung selbstständig machen und innerhalb der gesetzten Fristen den Nachweis der bestandenen Meisterprüfung erbringen.
Falls Sie eine Beteiligung planen, muss Ihre tätige Beteiligung mindestens 30 Prozent Kapitalanteil umfassen und eine Sperrminorität beinhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erzielen neben der Existenzgründung für einen Zeitraum von 3 Jahren keine erheblichen Einkünfte aus einer anderen selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit.
Sie sind Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz oder besitzen einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
Die Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: Sie schaffen in den ersten 3 Jahren Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (in Vollzeit oder 2 Teilzeitstellen mit je mindestens 50 Prozent der Vollzeit) oder einen Ausbildungsplatz.
Die Arbeits- oder Ausbildungsplätze besetzen Sie für 12 Monate.
Bei einer Betriebsübernahme schaffen Sie einen zusätzlichen Arbeitsplatz.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meistergründungsprämie
Wer kann Meistergründungsprämie beantragen?
Handwerksmeisterinnen und -meister
Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie?
Förderbetrag: 10.000 € – 15.000 €.
Bis wann kann man Meistergründungsprämie beantragen?
Antrag auf Basisförderung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einreichen.
Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie?
Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 15.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin