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Mehrlingsgeburten-Programm – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Familien mit Mehrlingen ab Drillingen mit einem einmaligen Zuschuss je Mehrlingskind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen.

Was wird gefördert?

Das Land gewährt zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen einen einmaligen steuerfreien und pfändungsfreien Zuschuss. Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 1.700 € und wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt. Er soll für kinderbezogene Ausgaben eingesetzt werden. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt oder der Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.700 € – 1.700 €.

Frist und Status

Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Geburt oder Adoption von Mehrlingen (ab Drillingen) und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Dokumente zur Geburt oder Adoption

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Häufige Fragen zu Mehrlingsgeburten-Programm

Wer kann Mehrlingsgeburten-Programm beantragen?

Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen

Wie hoch ist die Förderung bei Mehrlingsgeburten-Programm?

Förderbetrag: 1.700 € – 1.700 €.

Bis wann kann man Mehrlingsgeburten-Programm beantragen?

Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Mehrlingsgeburten-Programm?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.700 € – 1.700 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg