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Mehrlingsgeburten-Programm – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Familien mit Mehrlingen ab Drillingen mit einem einmaligen Zuschuss je Mehrlingskind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit Mehrlingskindern.

Was wird gefördert?

Das Land gewährt zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen einen einmaligen steuerfreien und pfändungsfreien Zuschuss. Der Zuschuss wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt und soll für kinderbezogene Ausgaben eingesetzt werden. Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 1.700 € und kann frei im Interesse der Kinder und Familie verwendet werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.700 € – 1.700 €.

Frist und Status

Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Geburt oder Adoption von Mehrlingen (ab Drillingen) und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Geburtsurkunde der Mehrlingskinder

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Häufige Fragen zu Mehrlingsgeburten-Programm

Wer kann Mehrlingsgeburten-Programm beantragen?

Familien mit Mehrlingskindern

Wie hoch ist die Förderung bei Mehrlingsgeburten-Programm?

Förderbetrag: 1.700 € – 1.700 €.

Bis wann kann man Mehrlingsgeburten-Programm beantragen?

Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Mehrlingsgeburten-Programm?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.700 € – 1.700 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg