Mehrlingsgeburten-Programm – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Familien mit Mehrlingen ab Drillingen mit einem einmaligen Zuschuss je Mehrlingskind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.700 € – 1.700 €.
Frist und Status
Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Geburt oder Adoption von Mehrlingen (ab Drillingen) und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Dokumente zur Geburt oder Adoption
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mehrlingsgeburten-Programm
Wer kann Mehrlingsgeburten-Programm beantragen?
Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen
Wie hoch ist die Förderung bei Mehrlingsgeburten-Programm?
Förderbetrag: 1.700 € – 1.700 €.
Bis wann kann man Mehrlingsgeburten-Programm beantragen?
Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Mehrlingsgeburten-Programm?
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.700 € – 1.700 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg