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Medizinischer Arbeitsschutz – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen

Der Medizinische Arbeitsschutz fördert den betrieblichen Gesundheitsschutz und die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich Gesundheitsschutz.

Was wird gefördert?

Der Medizinische Arbeitsschutz umfasst Themen wie Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte Gesundheitsgefährdungen. Ziele des medizinischen Arbeitsschutzes sind die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes, die frühzeitige Erkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten sowie die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und damit des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmenden. Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des medizinischen Arbeitsschutzes berühren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Medizinischer Arbeitsschutz

Wer kann Medizinischer Arbeitsschutz beantragen?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich Gesundheitsschutz

Wer ist Fördergeber von Medizinischer Arbeitsschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg