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Maßregelvollzug im Land Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Der Maßregelvollzug in Brandenburg bietet psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen stationäre und ambulante Behandlungsangebote.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen.

Was wird gefördert?

Der Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder, geregelt durch das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG). In Brandenburg gibt es zwei Maßregelvollzugskliniken, die forensischen Kliniken in Eberswalde und Brandenburg/Havel. Diese Einrichtungen unterliegen der Aufsicht des Gesundheitsministeriums. Der Maßregelvollzug dient der Behandlung von psychisch kranken Menschen, die eine Straftat begangen haben und für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die Unterbringung wird als Maßregel der Besserung und Sicherung vom Strafgericht angeordnet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Maßregelvollzug im Land Brandenburg

Wer kann Maßregelvollzug im Land Brandenburg beantragen?

Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen

Wer ist Fördergeber von Maßregelvollzug im Land Brandenburg?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg