Maßregelvollzug im Land Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Maßregelvollzug in Brandenburg bietet psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen stationäre und ambulante Behandlungsangebote.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Maßregelvollzug im Land Brandenburg
Wer kann Maßregelvollzug im Land Brandenburg beantragen?
Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen
Wer ist Fördergeber von Maßregelvollzug im Land Brandenburg?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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