Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Der Maßregelvollzug in Brandenburg bietet psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen stationäre und ambulante Behandlungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote.
Antragsberechtigt sind: Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
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Jetzt Projekt prüfenPsychisch kranke und seelisch behinderte Menschen
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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