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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen

Wenn Sie Vorhaben planen, mit denen die Vermarktungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Produkte gesteigert und Ressourcen eingespart werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Sie erhalten die Förderung für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowieInvestitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen über 5 Jahre degressiv 60 Prozent bis 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Erzeugerzusammenschlüsse, die ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten oder vermarkten, erhalten einen um 15 Prozentpunkte erhöhten Zuschuss. Der Zuschuss darf den Gesamtbetrag von EUR 400.000 und einen jährlichen Betrag von EUR 100.000 nicht übersteigen. Die Höhe des Zuschusses für Investitionen kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen. Investitionen von Unternehmen müssen ein Volumen von mindestens EUR 30.000 je Antrag erreichen. Bei Investitionen in den Sektor ökologische Produkte muss das Investitionsvolumen mindestens EUR 10.000 betragen. Die Förderung ist auf maximal EUR 1 Million je Antrag begrenzt. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die Kriterien der KMU-Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, sowie bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusätzlich Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt und die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Millionen erzielen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen kann nur dann gefördert werden, wenn dafür bislang kein entsprechender Erzeugerzusammenschluss im Freistaat Sachsen besteht.

Der Zusammenschluss muss auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre, angelegt sein.Als Unternehmen müssen Sie bei Investitionsvorhaben nach Abschluss der Maßnahme normalerweise über 5 Jahre den Nachweis erbringen, dass Sie mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität über Lieferverträge zu regionalen Erzeugern sichern.Ihre Investitionen tätigen Sie im Freistaat Sachsen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015)

Wer kann Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015) beantragen?

Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015)?

Förderbetrag: 2.500 € – 1.000.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015) beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Regionalmanagements der Zukunftsregionen
  • → Förderprogramm Hochwasserschutz im Binnenland
  • → Inklusion durch Bildung und Teilhabe

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 1.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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