Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Wenn Sie Vorhaben planen, mit denen die Vermarktungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Produkte gesteigert und Ressourcen eingespart werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 1.000.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die Kriterien der KMU-Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, sowie bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusätzlich Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt und die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Millionen erzielen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen kann nur dann gefördert werden, wenn dafür bislang kein entsprechender Erzeugerzusammenschluss im Freistaat Sachsen besteht.
Der Zusammenschluss muss auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre, angelegt sein.Als Unternehmen müssen Sie bei Investitionsvorhaben nach Abschluss der Maßnahme normalerweise über 5 Jahre den Nachweis erbringen, dass Sie mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität über Lieferverträge zu regionalen Erzeugern sichern.Ihre Investitionen tätigen Sie im Freistaat Sachsen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenErzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderbetrag: 2.500 € – 1.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →