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Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für den Aufbau und Betrieb von Transformations-Hubs in der Automobilindustrie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Integration neuer Antriebstechnologien, ein stetig steigender Grad der Digitalisierung mit einer zunehmenden Konnektivität über alle Herstellungs- und Anwendungsebenen hinweg, automatisiertes und autonomes Fahren, neue Besitz- und Betriebsmodelle sowie die nachhaltige Reduktion des Gesamtressourcenverbrauchs sind einige der zentralen Treiber der Transformation in der Automobil- und Zulieferindustrie. Gleichzeitig wird der Druck zur Steigerung der Effizienz in der Herstellung weiter steigen. In diesem Kontext sollen die Transformations-Hubs insbesondere folgende Funktionen erfüllen: Informations-Funktion, Drehscheiben-Funktion, Skalierungs-Funktion und Vernetzungs-Funktion. Jeder der Transformations-Hubs fokussiert auf ein bestimmtes Themengebiet und erbringt seine Leistungen deutschlandweit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 50 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge auf Verlängerung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_transformations_hubs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften.

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Häufige Fragen zu Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie

Wer kann Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge auf Verlängerung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie zur Gruppe „bmwe_transformations_hubs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
bundesweit