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Antrag möglichZuschuss

LVR-Budget für Arbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Förderung für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt durch Zuschüsse für Arbeitgeber.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung.

Was wird gefördert?

Menschen mit Behinderung bzw. ihre Arbeitgeber können einen Zuschuss für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten. Die Förderung gliedert sich in zwei Förderzweige: Teil I (allgemeine Budgetleistungen) regelt die Budgetleistungen für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung. Teil II (besondere Budgetleistungen) regelt die besonderen freiwilligen Leistungen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber. Gefördert werden Lohnkostenzuschüsse, Berufsbegleitung, Jobcoaching, Einstellungs- und Ausbildungsprämien sowie Budgetleistungen. Die Antragstellung erfolgt über die Fachberater der Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Förderleistungen erhalten Sie nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 12 Monate bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

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Häufige Fragen zu LVR-Budget für Arbeit

Wer kann LVR-Budget für Arbeit beantragen?

Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung

Wie hoch ist die Förderung bei LVR-Budget für Arbeit?

Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man LVR-Budget für Arbeit beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Wer ist Fördergeber von LVR-Budget für Arbeit?

Fördergeber ist Landschaftsverband Rheinland (LVR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Bundesweit

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