Fördergeber: Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt durch Zuschüsse für Arbeitgeber.
Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Förderleistungen erhalten Sie nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 12 Monate bestehen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob LVR-Budget für Arbeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenArbeitgeber von Menschen mit Behinderung
Förderbetrag: bis 10.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber ist Landschaftsverband Rheinland (LVR). Quelle: nrwbank.
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