LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: LOTTO Sachsen-Anhalt / Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Die LOTTO-Förderung unterstützt den Vereinssportstättenbau in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 75.000 €.
Frist und Status
Anträge bis 15.000 Euro Zuwendung mindestens 4 Monate vor Baubeginn; Anträge über 15.000 Euro Zuwendung mindestens 8 Monate vor Baubeginn.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: LOTTO Sachsen-Anhalt / Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V..
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sein oder als Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Landkreis in Sachsen-Anhalt auftreten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,sportfachliche Stellungnahme durch den LSB
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau
Wer kann LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau beantragen?
Sportvereine, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau?
Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau beantragen?
Anträge bis 15.000 Euro Zuwendung mindestens 4 Monate vor Baubeginn; Anträge über 15.000 Euro Zuwendung mindestens 8 Monate vor Baubeginn.
Wer ist Fördergeber von LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau?
Fördergeber ist LOTTO Sachsen-Anhalt / Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.. Quelle: lsb_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 75.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt