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LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: LOTTO Sachsen-Anhalt / Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Die LOTTO-Förderung unterstützt den Vereinssportstättenbau in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt fördert im Rahmen der Projektförderung u. a. den Vereinssportstättenbau. Antragsteller können Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind, sowie Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt sein. Gefördert werden bauliche Veränderungen an der Sportstätte, die zur unmittelbaren Ausübung des Sportbetriebs erforderlich sind. Anträge können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch vorab mit dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund und dem LSB abgesprochen werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 75.000 €.

Frist und Status

Anträge bis 15.000 Euro Zuwendung mindestens 4 Monate vor Baubeginn; Anträge über 15.000 Euro Zuwendung mindestens 8 Monate vor Baubeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LOTTO Sachsen-Anhalt / Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V..

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sein oder als Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Landkreis in Sachsen-Anhalt auftreten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,sportfachliche Stellungnahme durch den LSB

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Häufige Fragen zu LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau

Wer kann LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau beantragen?

Sportvereine, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau?

Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau beantragen?

Anträge bis 15.000 Euro Zuwendung mindestens 4 Monate vor Baubeginn; Anträge über 15.000 Euro Zuwendung mindestens 8 Monate vor Baubeginn.

Wer ist Fördergeber von LOTTO-Förderung für den Sportstättenbau?

Fördergeber ist LOTTO Sachsen-Anhalt / Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.. Quelle: lsb_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 75.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt