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Liquiditätshilfen – Förderung in Bremen

Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank GmbH

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Bremen gewährt Kredite zur Stabilisierung und Stärkung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen gewährt zur Stabilisierung und Stärkung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen Kredite für Vorhaben, deren Durchführung aufgrund fehlender Bereitschaft der Kreditwirtschaft zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfs gefährdet ist. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Bremen haben. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 1 Mio. EUR. Laufzeit und Zinssatz sind abhängig von der Art des Vorhabens.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Arbeitsplatz schaffende oder Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen im Land Bremen durchführen.

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Häufige Fragen zu Liquiditätshilfen

Wer kann Liquiditätshilfen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Liquiditätshilfen?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Liquiditätshilfen?

Fördergeber ist Bremer Aufbau-Bank GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bremen