LfA Bürgschaften – Förderung in Bayern
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die LfA Bürgschaften unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung durch Haftungsfreistellungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 25.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.
Voraussetzungen
Unternehmen müssen ein tragfähiges Konsolidierungskonzept vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Konsolidierungskonzept,Antrag über die Hausbank
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu LfA Bürgschaften
Wer kann LfA Bürgschaften beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.
Wie hoch ist die Förderung bei LfA Bürgschaften?
Förderbetrag: 250 € – 25.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von LfA Bürgschaften?
Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: lfa.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 250 € – 25.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Bayern