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LfA Bürgschaften – Förderung in Bayern

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die LfA Bürgschaften unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung durch Haftungsfreistellungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler..

Was wird gefördert?

Die LfA Bürgschaften richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Insbesondere Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler können von dieser Förderung profitieren. Verbürgt werden können in besonderen Fällen Betriebsmittelkredite sowie Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen, wobei ein tragfähiges Konsolidierungskonzept Voraussetzung ist. Die Bürgschaftsübernahme beträgt bis zu 50 % der Darlehenssumme, und es wird eine laufende Bürgschaftsprovision von 2 % bzw. 3 % erhoben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 25.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Voraussetzungen

Unternehmen müssen ein tragfähiges Konsolidierungskonzept vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Konsolidierungskonzept,Antrag über die Hausbank

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Häufige Fragen zu LfA Bürgschaften

Wer kann LfA Bürgschaften beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.

Wie hoch ist die Förderung bei LfA Bürgschaften?

Förderbetrag: 250 € – 25.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von LfA Bürgschaften?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: lfa.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
250 € – 25.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bayern