VeröffentlichtZuschuss

Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Programm unterstützt die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen. Mit Hilfe der Städtebauförderung soll die Entwicklung attraktiver und identitätsstiftender Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur ermöglicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Die Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Wer kann Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne beantragen?

Städte und Gemeinden in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne?

Förderquote: 66 %.

Wer ist Fördergeber von Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
66 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen