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Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Programm unterstützt die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen. Mit Hilfe der Städtebauförderung soll die Entwicklung attraktiver und identitätsstiftender Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur ermöglicht werden.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 66 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Die Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Wer kann Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne beantragen?
Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne?
Förderquote: 66 %.
Wer ist Fördergeber von Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen