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Lebendige Zentren – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm Lebendige Zentren fördert die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen sowie historischen Altstädten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Das Programm Lebendige Zentren fördert die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen. Ziel ist es, die Lebensbedingungen in diesen Gebieten zu verbessern und die Innenstädte zu stärken. Die Förderung umfasst bauliche Maßnahmen, die Sicherung der Versorgungsstruktur und die Verbesserung der städtischen Mobilität.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lebendige Zentren
Wer kann Lebendige Zentren beantragen?
Kommunen
Wer ist Fördergeber von Lebendige Zentren?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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