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Lebendige Zentren – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm Lebendige Zentren fördert die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen sowie historischen Altstädten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Programm Lebendige Zentren fördert die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen. Ziel ist es, die Lebensbedingungen in diesen Gebieten zu verbessern und die Innenstädte zu stärken. Die Förderung umfasst bauliche Maßnahmen, die Sicherung der Versorgungsstruktur und die Verbesserung der städtischen Mobilität.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Lebendige Zentren

Wer kann Lebendige Zentren beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Lebendige Zentren?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Bundesweit