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Lebendige Zentren – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Das Programm Lebendige Zentren fördert die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen sowie historischen Altstädten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Programm Lebendige Zentren fördert die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen. Ziel ist es, die Lebensbedingungen in diesen Gebieten zu verbessern und die Innenstädte zu stärken. Die Förderung umfasst bauliche Maßnahmen, die Sicherung der Versorgungsstruktur und die Verbesserung der städtischen Mobilität.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Lebendige Zentren

Wer kann Lebendige Zentren beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Lebendige Zentren?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein