Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderdarlehen für Investitionen in die ländliche Infrastruktur und Tourismusangebote.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Landwirte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen ein Unternehmen führen oder einen Verein, eine gemeinnützige Organisation, einen Boden- oder Wasserverband vertreten oder Landwirt sein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen
Wer kann Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen beantragen?
Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Landwirte
Wie hoch ist die Förderung bei Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €.
Bis wann kann man Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg