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Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen für Investitionen in die ländliche Infrastruktur und Tourismusangebote.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Landwirte.

Was wird gefördert?

Sie investieren als Unternehmen oder als andere Organisation in Infrastruktur, Tourismusangebote oder andere Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum. Gemeinden, die zum ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg gehören, können dieses Förderdarlehen nutzen. Die Förderung erfolgt im Hausbankenverfahren und ist für Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Organisationen zugänglich.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen ein Unternehmen führen oder einen Verein, eine gemeinnützige Organisation, einen Boden- oder Wasserverband vertreten oder Landwirt sein.

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Häufige Fragen zu Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen

Wer kann Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen beantragen?

Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Landwirte

Wie hoch ist die Förderung bei Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €.

Bis wann kann man Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Leben auf dem Land: Entwicklungsmöglichkeiten schaffen?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg