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Landschaftswerte 2.0 – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zur Erhöhung der biologischen Vielfalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm Landschaftswerte 2.0 unterstützt Projekte zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 55 % in SER-Gebieten und bis zu 70 % in ÜR-Gebieten gewährt. Die Förderung richtet sich an Kommunen, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine und Unternehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Die Förderung wird nur für Projekte gewährt, die eine Mindestpunktzahl von 60 Punkten erreichen und die rechtlichen Vorgaben erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu Landschaftswerte 2.0

Wer kann Landschaftswerte 2.0 beantragen?

Kommunen, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Landschaftswerte 2.0?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 55 %.

Bis wann kann man Landschaftswerte 2.0 beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Landschaftswerte 2.0?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
55 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2026
Förderregion
Niedersachsen