Landschaftswerte 2.0 – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zur Erhöhung der biologischen Vielfalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt, die eine Mindestpunktzahl von 60 Punkten erreichen und die rechtlichen Vorgaben erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landschaftswerte 2.0
Wer kann Landschaftswerte 2.0 beantragen?
Kommunen, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Landschaftswerte 2.0?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 55 %.
Bis wann kann man Landschaftswerte 2.0 beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Landschaftswerte 2.0?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 55 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Förderregion
- Niedersachsen