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Antrag möglichZuschuss

Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Wenn Sie in Landschaftspflege, Natur- und Artenschutz, Naturparke oder Naturerlebnisse außerhalb von Naturparken investieren, um das Naturerbe Bayerns zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Vorhaben des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege, der naturverträglichen Erholung in Naturparks und des Naturerlebnisses außerhalb von Naturparken. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Erhalt, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für heimische Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, Erhalt und Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparks, Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses, Erhalt, Pflege und Erweiterung des Streuobstbestands, Vorhaben auf Moorstandorten wie Grunderwerb, Pacht und Ausgleichszahlungen (zum Beispiel Ablösung von Rechten), Renaturierungsmaßnahmen, fach- und zielgerechte Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Erwerb von Grundstücken in besonderen Einzelfällen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen EUR 5.000 übersteigen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung (höhere Naturschutzbehörde).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparks, Landschaftspflegeverbände, Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke sowie Träger der Koordinierungsstellen.

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Häufige Fragen zu Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Wer kann Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Bis wann kann man Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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