VeröffentlichtZuschuss
AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Zweck der Förderung ist die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung. Förderfähig sind Zuwendungsfähige Ausgaben eines Vorhabens, die durch das Förderprogramm bestätigt wurden. Anträge müssen bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben, die durch unzureichende Vorarbeiten, mangelhafte Planung oder unrichtige Massenansätze entstehen.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung
Wer kann AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände
Bis wann kann man AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung?
Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit