Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragstellung gültigen Richtlinie
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände
Förderquote: 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragstellung gültigen Richtlinie
Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.
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