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AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Zweck der Förderung ist die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung. Förderfähig sind Zuwendungsfähige Ausgaben eines Vorhabens, die durch das Förderprogramm bestätigt wurden. Anträge müssen bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben, die durch unzureichende Vorarbeiten, mangelhafte Planung oder unrichtige Massenansätze entstehen.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.

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Häufige Fragen zu AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Wer kann AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände

Bis wann kann man AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung?

Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit