Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune zukunftsweisende Konzepte und Projekte zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 200.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind saarländische Städte und Gemeinden.
Mehrere Städte und Gemeinden können auch einen gemeinsamen Antrag stellen (Verbundprojekt).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss mit den Handlungsfeldern des Zukunftskonzeptes für den Handel im Saarland 2030, vor allem mit dem Handlungsfeld „Management und Marketing stärken: kommunale Allianzen zielführend entwickeln“, im Einklang stehen.Ihre Maßnahme darf nicht im Widerspruch zu übergeordneten landesplanerischen, stadtentwicklungspolitischen und städtebaulichen Zielsetzungen und Vorgaben stehen.Ihre Maßnahme muss sich grundsätzlich auf Innenstädte, Stadtteil- oder Ortszentren konzentrieren.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
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Förderbetrag: 30.000 € – 200.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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