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Antrag möglichZuschuss

Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune zukunftsweisende Konzepte und Projekte zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Entwicklung und Umsetzung von zukunftsweisenden Konzepten und Projekten, vor allem zur Neupositionierung des Einzelhandels und zum Erhalt beziehungsweise zur Erweiterung des Branchenmixes in Innenstädten, Stadtteil- oder Ortszentren, zum Aufbau einzelhandelsbezogener Nutzungsmodelle durch die Kommunen in den Zentren (beispielsweise „Pop-up-Store“, „Concept-Store“, neue temporäre Nutzungsmodelle) sowie die Entwicklung und Umsetzung örtlicher/überörtlicher einzelhandelsbezogener Digitalisierungsstrategien,einzelhandelsbezogenes Citymanagement, Kommunalmarketing und Leerstandsmanagement zur Sicherstellung der laufenden Veränderungsprozesse und der Kommunikation,öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und neue Veranstaltungen, zu denen möglichst viele Akteure mobilisiert und motiviert werden, die Innenstadt, das Stadtteil- beziehungsweise Ortszentrum zu besuchen und lebendig zu gestalten,vorübergehende Anmietung von leer stehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen, beispielsweise. Pop-up-Stores, Nutzungen aus dem Einzelhandel, Nutzungen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, temporäre Erprobung sozialer Nutzungen, Verteilstationen, Direktverkauf regionaler Produkte. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss normalerweise für 2 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000 in den Grundzentren und EUR 200.000 in den Mittelzentren und dem Oberzentrum. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 30.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare schriftlich und elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind saarländische Städte und Gemeinden.

Mehrere Städte und Gemeinden können auch einen gemeinsamen Antrag stellen (Verbundprojekt).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss mit den Handlungsfeldern des Zukunftskonzeptes für den Handel im Saarland 2030, vor allem mit dem Handlungsfeld „Management und Marketing stärken: kommunale Allianzen zielführend entwickeln“, im Einklang stehen.Ihre Maßnahme darf nicht im Widerspruch zu übergeordneten landesplanerischen, stadtentwicklungspolitischen und städtebaulichen Zielsetzungen und Vorgaben stehen.Ihre Maßnahme muss sich grundsätzlich auf Innenstädte, Stadtteil- oder Ortszentren konzentrieren.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

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Häufige Fragen zu Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren

Wer kann Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren?

Förderbetrag: 30.000 € – 200.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 200.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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