Landesverbürgte Krankenhausdarlehen – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderdarlehen zur Unterstützung förderfähiger Krankenhausinvestitionen in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Krankenhausträger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Krankenhausträger, deren Krankenhäuser zum Zeitpunkt der Antragstellung in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen sind.
Voraussetzung ist die fristgerechte Einreichung vollständiger Antragsunterlagen und die Nachweisführung der Bonität.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständige Antragsunterlagen,Geeignete Unterlagen zur Plausibilitätsprüfung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesverbürgte Krankenhausdarlehen
Wer kann Landesverbürgte Krankenhausdarlehen beantragen?
Krankenhausträger
Wie hoch ist die Förderung bei Landesverbürgte Krankenhausdarlehen?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €.
Bis wann kann man Landesverbürgte Krankenhausdarlehen beantragen?
Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Landesverbürgte Krankenhausdarlehen?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen