Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Wettbewerbsfähigkeit von Häfen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 150.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowienatürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Notwendigkeit Ihres Vorhabens in Verbindung mit der verkehrlichen, strukturellen und regionalen Bedeutung und den damit verbundenen Arbeitsplätzen darstellen.Sie müssen die Finanzierung der Folgekosten Ihres Vorhabens gewährleisten.Sie müssen Ihr Vorhaben allen interessierten Nutzern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen.Die Zweckbindungsfrist für Ihr Vorhaben beträgt 15 Jahre.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: ab 150.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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