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Antrag möglichZuschuss

Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Wettbewerbsfähigkeit von Häfen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in kommunale Häfen. Hierzu zählen auch kommunale Anlege- und Umschlagstellen. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung und die Modernisierung von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur,die Herrichtung und Befestigung öffentlicher Kai- und Umschlagsflächen zum Be- oder Entladen und zur Zwischenlagerung,die landseitige Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz,Anlagen zur Ver- und Entsorgung,Infrastruktur für alternative Kraftstoffe,Anlagen zur Abwasserentsorgung der Schiffe,Vertiefungen der Hafensohle, Zufahrten und Liegeplätze in Verbindung mit einem Hafenausbau,Kräne und Kranschienen als öffentliche kommunale Anlagen,hafensicherheitstechnische Anlagen,Ersatzinvestitionen in öffentlichen Häfen und von Anlege- und Umschlagstellen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten eine Förderung in Höhe von grundsätzlich 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der von Ihnen geplanten Maßnahme müssen mindestens EUR 150.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 150.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowienatürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Notwendigkeit Ihres Vorhabens in Verbindung mit der verkehrlichen, strukturellen und regionalen Bedeutung und den damit verbundenen Arbeitsplätzen darstellen.Sie müssen die Finanzierung der Folgekosten Ihres Vorhabens gewährleisten.Sie müssen Ihr Vorhaben allen interessierten Nutzern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen.Die Zweckbindungsfrist für Ihr Vorhaben beträgt 15 Jahre.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen?

Förderbetrag: ab 150.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 150.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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