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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Förderung des Ausbaus der wirtschaftnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus Landesmitteln. Gefördert werden kann die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände. Die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, deren Flächen zielgerichtet und vorrangig der gewerblichen Wirtschaft oder Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen, können ebenfalls gefördert werden.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind unter anderem die Einhaltung der Vergabebestimmungen und dass die Vorhaben noch nicht begonnen wurden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Nachweise zur Förderfähigkeit

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen beantragen?

Unternehmen, Kommunen

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein