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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung des Ausbaus der wirtschaftnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus Landesmitteln. Gefördert werden kann die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände. Die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, deren Flächen zielgerichtet und vorrangig der gewerblichen Wirtschaft oder Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen, können ebenfalls gefördert werden.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind unter anderem die Einhaltung der Vergabebestimmungen und dass die Vorhaben noch nicht begonnen wurden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweise zur Förderfähigkeit
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen beantragen?
Unternehmen, Kommunen
Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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