Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen
Förderung des Ausbaus der wirtschaftnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Industrie und Gewerbe.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.
Die Förderung richtet sich an Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen im Bereich Industrie und Gewerbe
Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich.
Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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