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IB.SH Investitionsdarlehen Mietwohnungsbau – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Darlehen ab 50.000 Euro für Projekte im Bereich Mietwohnungsbau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Wohnungsunternehmen, gewerbliche Investoren, private Investoren.

Was wird gefördert?

Das IB.SH Investitionsdarlehen Mietwohnungsbau bietet Darlehen ab 50.000 Euro mit einer Zinsbindung von bis zu 20 Jahren. Es richtet sich an Projekte im Bereich Mietwohnungsbau und schließt kontroverse Geschäftsfelder sowie Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Förderung schließt kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung aus.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu IB.SH Investitionsdarlehen Mietwohnungsbau

Wer kann IB.SH Investitionsdarlehen Mietwohnungsbau beantragen?

Unternehmen, Wohnungsunternehmen, gewerbliche Investoren, private Investoren

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Investitionsdarlehen Mietwohnungsbau?

Förderbetrag: ab 50.000 €.

Wer ist Fördergeber von IB.SH Investitionsdarlehen Mietwohnungsbau?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein