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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Ziel der Maßnahme ist es, die Energiewende voranzutreiben, indem verstärkt erneuerbare Energien in der Wärme- und Kälteversorgung genutzt werden. Gefördert werden Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen berücksichtigen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme beantragen?

Unternehmen, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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