Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs sowie Umbau öffentlicher Räume.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Es ist kein weiterer Call geplant.
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung zum zentralörtlichen System eingestuft sind.
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Es ist kein weiterer Call geplant.
Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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