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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Ziel ist die Unterstützung der Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität. Gefördert werden nicht-investive Mobilitäts- und Radverkehrskonzepte sowie investive Bauvorhaben zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität beantragen?

Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Schleswig-Holstein